Wallbox anmelden bei Westnetz: So geht es

Kurz gesagt: Wer im Netzgebiet von Westnetz eine Wallbox installiert, muss sie beim Netzbetreiber anmelden. Hier steht, wie das bei Westnetz abläuft und wen du ansprichst.

So läuft die Anmeldung bei Westnetz

  1. Kunde oder Elektroinstallateur ermittelt die zusätzlich benötigte Gesamtleistung (nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 des Verbands der Elektrotechnik, Kapitel 4.1).
  2. Leistung bestellen: als Kunde über das Netzanschlussportal (www.westnetz.de/nap), als Installateur über das Installateurportal (www.westnetz.de/i-portal, Kachel „Netzanschluss für meinen Kunden bestellen oder ändern“).
  3. Westnetz prüft Netzanschluss und Netz: Zusage ohne technische Änderung (bei Ladeeinrichtungen bis 11 kW je Wohneinheit ohne Baukostenzuschuss) oder Angebot zur Anschlussverstärkung, falls nötig.
  4. Elektroinstallateur installiert und nimmt die Wallbox in Betrieb; bei Bedarf beantragt er einen zusätzlichen Zähler.
  5. Anmeldung der Anlage durch den Installateur im Installateurportal: bei neuem/gewechseltem Zähler im Inbetriebsetzungsauftrag, bei bestehendem Zähler über die Kachel „Steuerbare Verbraucher (nach-)melden“.

Was du wissen solltest

  • Laut Westnetz sind für eine vollständige Meldung beide Schritte nötig: Leistungserhöhung und Anmeldung der Anlage.
  • Private Ladeeinrichtungen ab 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz; Ladeeinrichtungen unter 4,2 kW werden nach Paragraf 19 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung gemeldet.

Kontakt

Netzanschlussportal: www.westnetz.de/nap; Installateurportal: www.westnetz.de/i-portal

Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a

Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Westnetz. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.

Quelle: Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach §14a EnWG · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Westnetz; Formulare und Abläufe können sich ändern.