Wallbox anmelden bei Netzgesellschaft Düsseldorf: So geht es

Kurz gesagt: Wer im Netzgebiet von Netzgesellschaft Düsseldorf (Düsseldorf) eine Wallbox installiert, muss sie beim Netzbetreiber anmelden. Hier steht, wie das bei Netzgesellschaft Düsseldorf abläuft und wen du ansprichst.

So läuft die Anmeldung bei Netzgesellschaft Düsseldorf

  1. Eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma prüft, ob Netzanschluss und Hausinstallation die Ladeleistung versorgen können; nötige Änderungen an Zähler oder Netzanschluss werden vorab mit der Netzgesellschaft abgestimmt.
  2. Ladepunkte ab 3,6 kW über das Online-Formular anmelden; ab 4,2 kW zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz.
  3. Unterlagen bereithalten: Bestätigungsformular des Installationsunternehmens, je nach Messkonzept einpoliger Stromlaufplan, Vollmacht des Anlagenbetreibers, falls man nicht selbst Betreiber ist.
  4. Ab 12 kW ist eine Genehmigung der Netzgesellschaft erforderlich (Genehmigungsanfrage an tb@netz-duesseldorf.de).
  5. Die Anmeldung erfolgt unverzüglich nach Inbetriebnahme der Ladepunkte.

Was du wissen solltest

  • Grenze für die Genehmigungspflicht laut Netzbetreiber bei 12 kW (nicht 11 kW).
  • Private Ladestationen sind entsprechend der technischen Mindestanforderungen steuerbar vorzubereiten.

Kontakt

(0211) 821 6389 (Mo–Do 08:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr); Genehmigungsanfragen: tb@netz-duesseldorf.de

Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a

Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Netzgesellschaft Düsseldorf. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.

Quelle: Anmeldung von Ladepunkten | Netzgesellschaft Düsseldorf · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Netzgesellschaft Düsseldorf; Formulare und Abläufe können sich ändern.