So läuft die Anmeldung bei Netzgesellschaft Düsseldorf
- Eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma prüft, ob Netzanschluss und Hausinstallation die Ladeleistung versorgen können; nötige Änderungen an Zähler oder Netzanschluss werden vorab mit der Netzgesellschaft abgestimmt.
- Ladepunkte ab 3,6 kW über das Online-Formular anmelden; ab 4,2 kW zusätzlich als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz.
- Unterlagen bereithalten: Bestätigungsformular des Installationsunternehmens, je nach Messkonzept einpoliger Stromlaufplan, Vollmacht des Anlagenbetreibers, falls man nicht selbst Betreiber ist.
- Ab 12 kW ist eine Genehmigung der Netzgesellschaft erforderlich (Genehmigungsanfrage an tb@netz-duesseldorf.de).
- Die Anmeldung erfolgt unverzüglich nach Inbetriebnahme der Ladepunkte.
Was du wissen solltest
- Grenze für die Genehmigungspflicht laut Netzbetreiber bei 12 kW (nicht 11 kW).
- Private Ladestationen sind entsprechend der technischen Mindestanforderungen steuerbar vorzubereiten.
Kontakt
(0211) 821 6389 (Mo–Do 08:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr); Genehmigungsanfragen: tb@netz-duesseldorf.de
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Netzgesellschaft Düsseldorf. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: Anmeldung von Ladepunkten | Netzgesellschaft Düsseldorf · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Netzgesellschaft Düsseldorf; Formulare und Abläufe können sich ändern.