Wallbox anmelden bei NRM Netzdienste Rhein-Main: So geht es

Kurz gesagt: Wer im Netzgebiet von NRM Netzdienste Rhein-Main (Frankfurt am Main und Rhein-Main-Gebiet) eine Wallbox installiert, muss sie beim Netzbetreiber anmelden. Hier steht, wie das bei NRM Netzdienste Rhein-Main abläuft und wen du ansprichst.

So läuft die Anmeldung bei NRM Netzdienste Rhein-Main

  1. Ein beim Netzbetreiber eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen beauftragen; es übernimmt Planung, Anmeldung und Errichtung und prüft Elektroinstallation, Netzanschlussleistung und neue Gesamtanschlussleistung der Liegenschaft.
  2. Der Installateur stellt den Antrag online im Netzportal von NRM Netzdienste Rhein-Main mit dem Produkt „Ladeeinrichtung“; bei mehr als 11 kW wird das Produkt „Leistungsänderung“ gewählt.
  3. Bis 11 kW: Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgt die Freigabe mit Anmeldebestätigung. Über 11 kW: NRM Netzdienste Rhein-Main prüft das vorgelagerte Netz und erstellt bei Verfügbarkeit ein individuelles Angebot für die nötige Baumaßnahme.
  4. Nach Annahme des Angebots erhält der Installateur die Genehmigung, die Leistungserhöhung wird umgesetzt und die Ladeeinrichtung darf in Betrieb gehen; bei separater Messung beantragt der Installateur den Zählerwechsel über das Installateurportal.

Was du wissen solltest

  • Jede weitere Ladeeinrichtung wird genehmigungspflichtig, sobald die Gesamtleistung aller Ladeeinrichtungen 11 kW übersteigt.
  • Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz: Nicht öffentliche Ladeeinrichtungen über 4,2 kW mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024 nehmen an der netzorientierten Steuerung teil und erhalten ein reduziertes Netzentgelt; die Inbetriebsetzung samt Datum muss zusätzlich vom eingetragenen Elektrofachbetrieb gemeldet werden.
  • Statt eines teuren Anschlussumbaus kann ein lokales Lastmanagement (statisch oder dynamisch) die Leistung begrenzen.

Kontakt

Netzanschluss/Netzportal vor Beauftragung: 069 213-27313; nach Beauftragung: 069 213-27314; Kundenservice: 069 213-27302

Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a

Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von NRM Netzdienste Rhein-Main. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.

Quelle: Ladeeinrichtung Privat- und Gewerbekunden · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von NRM Netzdienste Rhein-Main; Formulare und Abläufe können sich ändern.