So läuft die Anmeldung bei Schleswig-Holstein Netz
- Netzbetreiber vor dem Einbau informieren – Anmeldung über das Netzanschlussportal unter sh-netz.com/netzanschluss (Merkblatt richtet sich an Installateure).
- Bis 12 kVA besteht Anzeigepflicht, über 12 kVA Genehmigungspflicht (nach Paragraf 19 Niederspannungsanschlussverordnung).
- Schleswig-Holstein Netz prüft Leitungsquerschnitt und Hausanschlusskasten und erweitert den Hausanschluss bei Bedarf.
- Der Installateur ermittelt die Zählerplatzbelastung (Lösungen: eigener Zählerplatz, Wandlermessung oder Lastmanagement).
Was du wissen solltest
- Bei Sonderfällen (Anschlussleistung über 63 A, abweichende Leitungsquerschnitte, Freileitungsanschluss) frühzeitig Kontakt aufnehmen.
- Zuständig ist die Netzkundenbetreuung der Region der Anschlussadresse; in Neumünster gesonderter Ansprechpartner (Stadtwerke Neumünster).
Kontakt
Netzkundenbetreuung: Nord-West netzkunden-nw@sh-netz.com, 04106 648-9015; Nord-Ost netzkunden-no@sh-netz.com, 04106 648-9016; Süd-West netzkunden-sw@sh-netz.com, 04106 648-9017; Süd-Ost netzkunden-so@sh-netz.com, 04106 648-9018; Neumünster hausanschluss@swn.net, 04321 202-2569 (Mo–Do 7:30–15:30, Fr 7:30–12:00 Uhr)
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Schleswig-Holstein Netz. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: Vorhandenen Hausanschluss um Ladeeinrichtung erweitern (Schleswig-Holstein Netz) · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Schleswig-Holstein Netz; Formulare und Abläufe können sich ändern.