Wallbox anmelden bei SWM: So geht es

Kurz gesagt: Wer im Netzgebiet von SWM (München) eine Wallbox installiert, muss sie vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden. Bis 11 kW gilt laut SWM eine Anmeldepflicht, darüber ist die Ladeeinrichtung genehmigungspflichtig.

So läuft die Anmeldung bei SWM

  1. Dein Elektrofachbetrieb ermittelt die Leistungswerte: Leistung der Wallbox und die gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Hausanschluss.
  2. Bis 11 kW: Anmeldung mit dem Anmeldeformular der SWM, per E-Mail oder Post.
  3. Ab 11 kW: Antrag über das Formular „Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz“ im Netzanschlussportal von SWM Infrastruktur, zusammen mit dem Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“.
  4. Nach der Prüfung erhältst du eine Rückmeldung. Erst nach der Genehmigung darf die Wallbox angeschlossen werden.

Was du wissen solltest

  • Anmelden muss der Anlagenbetreiber, also in der Regel der Eigentümer des Stellplatzes; die technischen Werte liefert der Elektriker.
  • Reicht der vorhandene Hausanschluss nicht aus, kann eine Verstärkung beantragt werden – dafür gibt es ein Angebot der SWM.
  • Bei Neubauten wird die Wallbox gleich bei der Anmeldung des Netzanschlusses als Verbrauchseinrichtung angegeben.

Kontakt

Hausanschluss-Service der SWM: Telefon 089 2361 3040 (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr), E-Mail hausanschluss@swm.de.

Netzentgelt sparen nach § 14a

Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Welche Beträge SWM für die Module 1 bis 3 ansetzt, steht im aktuellen Preisblatt des Netzbetreibers. Wie die Module funktionieren, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden.

Quelle: SWM: Anmeldung Ihrer Ladestation beim Netzbetreiber · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von SWM; Formulare und Abläufe können sich ändern.