So läuft die Anmeldung bei TEN Thüringer Energienetze
- Installation durch eine im Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft; Anmeldung frühzeitig vornehmen.
- Gesamtladeleistung unter 11 kW: Anzeigeformular auf der TEN-Seite ausfüllen (persönliche Daten, Förderung, vorhandene Erzeugungsanlagen und Zähler, Anzahl und Leistung der Ladeeinrichtungen, Wallboxtyp) – keine Genehmigung nötig.
- 11 kW bis 135 kW: genehmigungspflichtig mit Netzprüfung vor der Umsetzung; per E-Mail Datenerfassungsblatt Ladeinfrastruktur, Formblatt „Anmeldung zum Netzanschluss“ Strom, Lageplan, Herstellerzertifikate und ggf. Unterlagen zu Lastmanagement/Symmetrieeinrichtung einreichen.
- Über 135 kW: Anschluss in der Regel am Mittelspannungsnetz.
Was du wissen solltest
- Nicht öffentliche Wallboxen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen; für Ladepunkte mit Inbetriebnahme nach dem 31.12.2023 ist die netzorientierte Steuerung nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz verpflichtend.
- Bei mehreren Ladepunkten (z. B. Mehrparteienhaus) empfiehlt TEN ein kundeneigenes Lademanagement zur Begrenzung der Netzanschlussleistung, was Netzanschlusskosten senken kann.
Kontakt
E-Mail lis@thueringer-energienetze.com (Ladeinfrastruktur); allgemeiner Netzservice 03641 63-1888
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von TEN Thüringer Energienetze. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: Ladeinfrastruktur – Stromnetz – Anschluss (Thüringer Energienetze) · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von TEN Thüringer Energienetze; Formulare und Abläufe können sich ändern.