So läuft die Anmeldung bei Rheinische NETZGesellschaft
- Elektrofachbetrieb beauftragen, der in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist – Installation und Inbetriebnahme in Eigenregie sind nicht vorgesehen.
- Der Fachbetrieb prüft Hausanschluss (Anschlussleitung, Absicherung im Hausanschlusskasten), Zählerplatz und Kundenanlage auf ausreichende Dimensionierung.
- Bis 11 kW Summenleistung am Hausanschluss ist keine Zustimmung des Netzbetreibers nötig; über 11 kW gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Anschlussleitung, Absicherung (höchstens 160 A) und Zählerplatz ausreichen – sonst Netzanschlussanfrage (Leistungserhöhung) über das Netzanschlussportal stellen.
- Jede Ladeeinrichtung – stationär oder mobil (Starkstrom- oder Haushaltssteckdose) – spätestens unmittelbar nach der Installation über das Online-Formular „Ladeeinrichtung anmelden“ (rheinnetz.de/anmeldung-von-ladeeinrichtungen) melden.
Was du wissen solltest
- Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz: Bei Wahl von Modul 2 (prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises) ist ein separater Zähler für die Ladeeinrichtung Voraussetzung.
- Lastmanagement wird empfohlen; bei mehreren Ladepunkten legt der Elektroplaner einen Gleichzeitigkeitsfaktor fest, sodass der Hausanschluss nicht auf die maximale Gesamtleistung ausgelegt werden muss.
- Garagenhöfe: vorhandenen Netzanschluss des Garagenhofs nutzen; fehlt er, ist eine neue Netzanschlussanfrage mit Zustimmung der anderen Eigentümer nötig.
Kontakt
Telefon 0221 4746-0, E-Mail info@rng.de
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Rheinische NETZGesellschaft. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: Elektromobilität und Wallbox (RheinNetz) sowie Merkblätter „Installation von Ladeeinrichtungen ≤ 11 kW / > 11 kW“ (https://rheinnetz.de/elektromobilitaet-installation-von-ladeeinrichtungen-bis-11-kw-v11-21.pdfx, https://rheinnetz.de/elektromobilitaet-installation-von-ladeeinrichtungen-ueber-11-kw-v11-21.pdfx) · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Rheinische NETZGesellschaft; Formulare und Abläufe können sich ändern.