So läuft die Anmeldung bei SachsenNetze
- Elektrofachbetrieb beurteilt Alter und Zustand der Hausanlage; bei Bestandsanlagen ist meist ein neuer separater Stromkreis nötig, ggf. muss der Zählerplatz angepasst werden.
- Optional vorab beim Kundenservice von SachsenNetze die Anschlussmöglichkeit unverbindlich klären lassen („Ampel-Tool“ für bis zu 3 Ladeeinrichtungen bis je 22 kW an Kleinkundenanschlüssen).
- Leistung aller Ladeeinrichtungen am Objekt summieren (auch bereits angemeldete, z. B. 3,6-kVA-Geräte).
- Bis 12 kVA Summenleistung genügt eine Anzeige beim Netzbetreiber; über 12 kVA ist vor der Inbetriebnahme die Zustimmung von SachsenNetze nötig.
- Inbetriebnahme erst nach Anzeige bzw. Zustimmung; vorher klären, ob ein separater Zähler und eine Steuerung nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz gewünscht sind.
Was du wissen solltest
- Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz: Ladeeinrichtung separat gemessen und vom Netzbetreiber steuerbar, zusätzlich zum Zählerfeld ein Steuergerätefeld; Vorgabe: Reduzierung des Ladestroms auf derzeit 60 %; Vorteil reduziertes Netzentgelt.
- Ab 4 Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss (z. B. Mehrfamilienhaus) empfiehlt SachsenNetze ein Energiemanagementsystem; Belastungsgrad des Netzanschlusses 0,7 (Tagesmittel höchstens 70 % der angemeldeten Leistung).
- Wird die angemeldete Anschlussleistung überschritten, muss Netzanschlusskapazität hinzugekauft werden, und die Ladeeinrichtung ist unabhängig von ihrer Leistung zustimmungspflichtig.
Kontakt
Telefon 0800 0320010 (kostenfrei), E-Mail service-netze@SachsenEnergie.de
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von SachsenNetze. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: Ladeeinrichtungen – Planungshilfe für Installateure (SachsenNetze) (Stand 10/2022) · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von SachsenNetze; Formulare und Abläufe können sich ändern.