Kurz gesagt: Wer im Netzgebiet von Westfalen Weser Netz (Ostwestfalen-Lippe und Weserbergland (u. a. Paderborn, Herford, Höxter, Minden)) eine Wallbox installiert, muss sie beim Netzbetreiber anmelden. Hier steht, wie das bei Westfalen Weser Netz abläuft und wen du ansprichst.
So läuft die Anmeldung bei Westfalen Weser Netz
- Wallbox gemeinsam mit einem Elektrofachbetrieb auswählen, idealerweise mit Qualifikation „Fachbetrieb E-Mobilität“.
- Bei mehr als 12 kW vor dem Einbau Genehmigung einholen: Voranfrage über den Button „Ladeeinrichtung anfragen“ im Online-Formular (ohne Benutzerkonto); Rückmeldung nach Prüfung.
- Einbau durch den Elektrofachbetrieb; ab 4,2 kW übernimmt der Elektroinstallateur die Anmeldung nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz.
- Fehlt ein Netzanschluss oder reicht die Leistung nicht, Netzanschluss über das Online-Portal beantragen.
Was du wissen solltest
- Ab 4,2 kW Pflicht zur Anmeldung und Steuerbarkeit nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz; für reduzierte Netzentgelte separater Zähler mit Rundsteuerempfänger, beantragt durch einen zugelassenen Installateur.
- Die Voranfrage ab 12 kW kann der Kunde selbst stellen.
Kontakt
Netzkunden-Service +49 5251 202 0303 (Mo–Fr 8–18 Uhr)
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Westfalen Weser Netz. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: Ladeeinrichtung für zuhause (Westfalen Weser Netz) · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Westfalen Weser Netz; Formulare und Abläufe können sich ändern.