Kurz gesagt: Wer im Netzgebiet von Stuttgart Netze (Stuttgart) eine Wallbox installiert, muss sie beim Netzbetreiber anmelden. Hier steht, wie das bei Stuttgart Netze abläuft und wen du ansprichst.
So läuft die Anmeldung bei Stuttgart Netze
- Einen Elektroinstallateur beauftragen, der Hausinstallation und Netzanschluss prüft.
- Die Ladeeinrichtung über den Online-Service (Online-Anmeldung) der Stuttgart Netze melden – durch den Kunden selbst oder den Installateur.
- Stuttgart Netze prüft die Anmeldung: Bis einschließlich 12 kW genügt die Meldung, über 12 kW ist zusätzlich eine Genehmigung durch Stuttgart Netze erforderlich.
- Ohne nötige Maßnahmen gibt es eine Anschlusszusage, die vier Monate gültig ist; innerhalb dieser Frist muss der Installateur installieren und die Inbetriebsetzung melden, sonst erlischt sie.
- Ist eine Verstärkung des Hausanschlusses nötig, erhält der Kunde ein Angebot nach den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung; installiert wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme.
Was du wissen solltest
- Grenze laut Stuttgart Netze bei 12 kW (nicht 11 kW).
- Auch bereits bestehende Ladeeinrichtungen im Gebäude müssen gemeldet werden.
- Für die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ein Installations-Leerrohr nach der Norm DIN 18015-1 zwischen Ladestation und Zählerplatz vorgeschrieben.
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Stuttgart Netze. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: Ladeeinrichtung anmelden · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Stuttgart Netze; Formulare und Abläufe können sich ändern.