Wallbox anmelden bei Syna: So geht es

Kurz gesagt: Wer im Netzgebiet von Syna eine Wallbox installiert, muss sie beim Netzbetreiber anmelden. Hier steht, wie das bei Syna abläuft und wen du ansprichst.

So läuft die Anmeldung bei Syna

  1. Der Betreiber meldet die Ladeeinrichtung vor der technischen Inbetriebnahme im Netzanschlussportal der Syna an (Kachel „Verbrauchsgeräte“).
  2. Er erhält eine 12-stellige Vorgangsnummer.
  3. Der eingetragene Elektrofachbetrieb führt die Fertigmeldung im Installateur- bzw. Partnerportal mit dieser Vorgangsnummer durch.

Was du wissen solltest

  • Private Ladeeinrichtungen über 4,2 kW sind steuerbar nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz; Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung, kein separater Zähler) ist vorausgewählt, Modul 2 (prozentual) erfordert einen separaten Zähler.
  • Wallboxen, die bereits vor dem 31.12.2023 gemeldet wurden und reduzierte Netzentgelte wollen, müssen neu angemeldet werden (als bereits vorhandene Ladeeinrichtung).

Kontakt

Fertigmeldung: Fertigmeldung@syna.de, Telefon 069 8088-0357; fehlende Vorgangsnummern: anschlusswesen@syna.de, Telefon 069 3107-1500

Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a

Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Syna. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.

Quelle: §14a EnWG-Anlagen (ab 01.01.2024) – Information für Installateure · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Syna; Formulare und Abläufe können sich ändern.