So läuft die Anmeldung bei Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom
- Installationsunternehmen prüft die Kapazität des Hausanschlusses; reicht sie nicht, wird eine Netzanschlussverstärkung beantragt (ggf. mit Zusatzkosten).
- Online-Antrag im mein.Hausanschlussportal (mHAP) stellen – durch den Anschlussnehmer (Installationsunternehmen ergänzt die Angaben) oder direkt durch das Installationsunternehmen.
- Nach Antragszusammenfassung schließt das Installationsunternehmen die Wallbox an und beantragt bei Bedarf einen Zählerwechsel.
- Installationsunternehmen meldet die Fertigstellung digital (Fertigmeldung); danach wird ggf. der Zähler eingebaut.
Was du wissen solltest
- Ladeeinrichtungen bis einschließlich 12 kW sind anmeldepflichtig, darüber zusätzlich genehmigungspflichtig (Paragraf 19 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung).
- Wallboxen über 4,2 kW müssen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz steuerbar sein; dafür gibt es eine Netzentgeltreduzierung.
- Wer nicht Eigentümer des Hausanschlusses ist (z. B. im Mehrfamilienhaus), wendet sich an den Eigentümer, der die Anlage beantragen kann.
Kontakt
Anfrageformular: https://www.mitnetz-strom.de/formulare/anfrage
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und Klimaanlage anmelden – MITNETZ STROM · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom; Formulare und Abläufe können sich ändern.