So läuft die Anmeldung bei Syna
- Der Betreiber meldet die Ladeeinrichtung vor der technischen Inbetriebnahme im Netzanschlussportal der Syna an (Kachel „Verbrauchsgeräte“).
- Er erhält eine 12-stellige Vorgangsnummer.
- Der eingetragene Elektrofachbetrieb führt die Fertigmeldung im Installateur- bzw. Partnerportal mit dieser Vorgangsnummer durch.
Was du wissen solltest
- Private Ladeeinrichtungen über 4,2 kW sind steuerbar nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz; Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung, kein separater Zähler) ist vorausgewählt, Modul 2 (prozentual) erfordert einen separaten Zähler.
- Wallboxen, die bereits vor dem 31.12.2023 gemeldet wurden und reduzierte Netzentgelte wollen, müssen neu angemeldet werden (als bereits vorhandene Ladeeinrichtung).
Kontakt
Fertigmeldung: Fertigmeldung@syna.de, Telefon 069 8088-0357; fehlende Vorgangsnummern: anschlusswesen@syna.de, Telefon 069 3107-1500
Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a
Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Syna. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.
Quelle: §14a EnWG-Anlagen (ab 01.01.2024) – Information für Installateure · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Syna; Formulare und Abläufe können sich ändern.