Wallbox anmelden bei Rheinische NETZGesellschaft: So geht es

Kurz gesagt: Wer im Netzgebiet von Rheinische NETZGesellschaft (Köln und Umland (u. a. Bergisch Gladbach, Bornheim, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Lindlar, Lohmar, Odenthal)) eine Wallbox installiert, muss sie beim Netzbetreiber anmelden. Hier steht, wie das bei Rheinische NETZGesellschaft abläuft und wen du ansprichst.

So läuft die Anmeldung bei Rheinische NETZGesellschaft

  1. Elektrofachbetrieb beauftragen, der in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist – Installation und Inbetriebnahme in Eigenregie sind nicht vorgesehen.
  2. Der Fachbetrieb prüft Hausanschluss (Anschlussleitung, Absicherung im Hausanschlusskasten), Zählerplatz und Kundenanlage auf ausreichende Dimensionierung.
  3. Bis 11 kW Summenleistung am Hausanschluss ist keine Zustimmung des Netzbetreibers nötig; über 11 kW gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Anschlussleitung, Absicherung (höchstens 160 A) und Zählerplatz ausreichen – sonst Netzanschlussanfrage (Leistungserhöhung) über das Netzanschlussportal stellen.
  4. Jede Ladeeinrichtung – stationär oder mobil (Starkstrom- oder Haushaltssteckdose) – spätestens unmittelbar nach der Installation über das Online-Formular „Ladeeinrichtung anmelden“ (rheinnetz.de/anmeldung-von-ladeeinrichtungen) melden.

Was du wissen solltest

  • Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz: Bei Wahl von Modul 2 (prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises) ist ein separater Zähler für die Ladeeinrichtung Voraussetzung.
  • Lastmanagement wird empfohlen; bei mehreren Ladepunkten legt der Elektroplaner einen Gleichzeitigkeitsfaktor fest, sodass der Hausanschluss nicht auf die maximale Gesamtleistung ausgelegt werden muss.
  • Garagenhöfe: vorhandenen Netzanschluss des Garagenhofs nutzen; fehlt er, ist eine neue Netzanschlussanfrage mit Zustimmung der anderen Eigentümer nötig.

Kontakt

Telefon 0221 4746-0, E-Mail info@rng.de

Netzentgelt sparen nach Paragraf 14a

Neu angeschlossene Wallboxen gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug für eine mögliche Drosselung bei Netzengpässen – nie unter 4,2 kW – zahlst du weniger Netzentgelt. Die genauen Beträge stehen im aktuellen Preisblatt von Rheinische NETZGesellschaft. Wie die Anmeldung allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Wallbox anmelden; weitere Netzbetreiber findest du im Netzbetreiber-Verzeichnis.

Quelle: Elektromobilität und Wallbox (RheinNetz) sowie Merkblätter „Installation von Ladeeinrichtungen ≤ 11 kW / > 11 kW“ (https://rheinnetz.de/elektromobilitaet-installation-von-ladeeinrichtungen-bis-11-kw-v11-21.pdfx, https://rheinnetz.de/elektromobilitaet-installation-von-ladeeinrichtungen-ueber-11-kw-v11-21.pdfx) · Abgerufen im Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Vorgaben von Rheinische NETZGesellschaft; Formulare und Abläufe können sich ändern.