Überblick: Welche Förderung gibt es 2026?
| Weg | Für wen | Höhe |
|---|---|---|
| Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ | Eigentümergemeinschaften, private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen, Wohnungsunternehmen | bis 1.300 € (Vorverkabelung), 1.500 € (mit Wallbox), 2.000 € (bidirektional) je Stellplatz |
| Städte, Gemeinden, Stadtwerke | je nach Programm, oft Kunden des Stadtwerks | meist einige hundert Euro, teils mehr |
| Netzentgelt-Ermäßigung nach § 14a | alle mit neu angemeldeter Wallbox | pauschal oder prozentual, je Netzbetreiber |
| Zuschuss vom Arbeitgeber | Arbeitnehmer | je nach Vereinbarung, steuerlich begünstigt |
Bundesförderung für Mehrparteienhäuser
Das Bundesverkehrsministerium stellt laut Bundesregierung insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich. Gefördert werden Wallboxen samt Zubehör, Netzanschlüsse und die nötigen Bauarbeiten.
- Fördersätze je elektrifiziertem Stellplatz: bis 1.300 Euro ohne Wallbox, bis 1.500 Euro mit Wallbox, bis 2.000 Euro mit bidirektionalem Ladepunkt.
- Voraussetzungen: mindestens sechs Stellplätze werden elektrifiziert, mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze werden vorverkabelt, höchstens 22 kW je Ladepunkt.
- Fristen: Für Unternehmen mit großem Wohnungsbestand endete die Frist am 15. Oktober 2026. Für Eigentümergemeinschaften, private Vermieter sowie kleine und mittlere Unternehmen läuft sie bis zum 10. November 2026.
Wichtig für Eigentümergemeinschaften: Der Beschluss in der Eigentümerversammlung muss in der Regel vor dem Antrag stehen. Wer die Frist noch nutzen will, sollte jetzt mit Verwaltung und Elektriker sprechen. Mehr zu Rechten in Mehrparteienhäusern im Ratgeber Wallbox in Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft.
Förderung durch Städte und Stadtwerke
Ein landesweites Programm speziell für private Wallboxen gibt es laut Vattenfall derzeit in keinem Bundesland. Einzelne Städte und viele Stadtwerke zahlen aber Zuschüsse – häufig mit Bedingungen, etwa dass du Stromkunde bist, Ökostrom beziehst oder die Wallbox beim Stadtwerk kaufst. Solche Programme sind oft befristet oder schnell ausgeschöpft.
So findest du sie: Auf der Website deines Stadtwerks unter „Elektromobilität“ oder „Förderung“ nachsehen und die Rathaus-Website deiner Stadt prüfen. Ganz wichtig: Fast alle Programme verlangen den Antrag vor dem Kauf oder Auftrag.
Wir bauen auf wandladestation.net ein Verzeichnis laufender Programme nach Städten auf – jeweils mit Quelle und Stand-Datum.
Indirekte Vorteile, die jeder nutzen kann
Netzentgelt nach § 14a: Wer eine Wallbox neu anmeldet, zahlt dauerhaft weniger Netzentgelt. Das ist für Eigenheimbesitzer 2026 der wichtigste finanzielle Vorteil. Die drei Modelle erklären wir im Ratgeber Wallbox anmelden.
Arbeitgeber: Arbeitgeber können Mitarbeitern eine Wallbox zur Verfügung stellen oder einen Zuschuss zahlen. Dafür gibt es steuerliche Vergünstigungen im Einkommensteuerrecht. Wie das konkret aussieht, hängt von der Gestaltung ab – das klären Lohnbuchhaltung oder Steuerberater.
Treibhausgasminderungsquote: Als Halter eines reinen Elektroautos kannst du weiterhin jedes Jahr die sogenannte THG-Prämie für das Fahrzeug beantragen. Für die private Wallbox selbst gibt es diese Prämie dagegen nicht mehr.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch die KfW-Förderung für Wallboxen?
Nein. Das frühere KfW-Programm für private Ladestationen ist beendet.
Kann ich als Mieter die Bundesförderung beantragen?
Nicht selbst. Antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Wohnungsunternehmen. Sprich deinen Vermieter darauf an.
Muss ich den Förderantrag vor dem Kauf stellen?
Bei fast allen Programmen ja. Wer erst kauft und dann beantragt, geht meist leer aus.
Quellen: Bundesregierung: Ladestationen für Mehrparteienhäuser gefördert · Vattenfall: Wallbox-Förderungen 2026 · Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich häufig – maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Programms.